Wissenswertes
Hier findest du Infos rund um die Vereinsgründung einer Jugendallianz und wo du allfällige Unterstützung bekommen kannst.
Weshalb man einen Verein gründen sollte
- Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. In einem Verein hat jedes Mitglied eine Stimme. Alle können mitgestalten und sich einbringen – echt demokratisch.
- Um zu klären, wer eigentlich mitbeteiligt ist. In einem Verein ist klar geregelt, unter welchen Bedingungen man Mitglied wird und mitbestimmen kann. Das ermöglicht breite Mitbeteiligung und verhindert Mitläufer.
- Um die Finanzen sauber und transparent zu regeln.
- Um die rechtliche Verantwortung zu klären. Wer beispielsweise ein mögliches Defizit trägt oder wer bei einem Unfall haftet.
- Weil ihr als Verein viel eher finanzielle Unterstützung von Stiftungen, Behörden (J+S; BSV,…) oder anderen Institutionen beantragen könnt.
- Weil ihr als Verein auch offiziell Mitglied bei Organisationen werden könnt. Z.B. könnt ihr so die «Charta der christlichen Kinder und Jugendarbeit» unterzeichnen.
Wie man einen Verein gründet
1. Bedarf abklären: Wer will überhaupt Mitglied werden? Wurden alle möglichen Kirchen/Personen mit einbezogen?
2. Statuten entwerfen: Die Jugendallianz bietet euch dazu eine hilfreiche Vorlage.
3. Gründungsversammlung abhalten und Gründungsprotokoll verfassen. Auch dafür stellt die Jugendallianz Vorlagen zur Verfügung. Das Gründungsprotokoll ist ein wichtiges Dokument, welches beispielsweise bei einer Kontoeröffnung vorgewiesen werden muss.
4. Bei Bedarf kann nach der Vereinsgründung ein Vereinskonto eröffnet werden.
5. Der Vorstand nimmt seine Arbeit auf. Der Vorstand kann zugleich das operative Leitungsteam sein. Also diejenigen, welche die Jugendallianz-Events und -Projekte planen und durchführen. Der Vorstand kann jedoch auch ein strategisches Gremium sein. D.h., dass der Vorstand über die Ziele und Rahmenbedingungen entscheidet, die konkrete Umsetzung dann aber einem Leitungsteam überlässt. Leute aus dem operativen Leitungsteam können natürlich auch im Vorstand vertreten sein.
6. Jährliche Mitgliederversammlungen abhalten
Und ganz wichtig: Am Anfang eines Miteinanders soll das Kennenlernen, Zuhören, Vertrauen aufbauen, gemeinsame Feiern sowie Entwickeln und Klären von Vision und Zielen stehen. Dies ist der Grundbaustein, um dann erst im nächsten Schritt den Verein zu gründen.
Beispiele von Jugendallianzen
- Der acj Langenthal ist eine dynamische Plattform mit Arbeitszweigen und Projekten im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sowie sozialdiakonischen Angeboten für die Menschen der Region Oberaargau. Dieser gemeinnützige Verein besteht schon seit einiger Zeit und hat natürliche Personen als Mitglieder und zeichnet sich durch ein breites soziales Engagement aus. Du kannst diverse Informationen direkt auf der Homepage finden.
- Die breit vernetzte Jugendallianz Baselbiet hat den Traum, die Gemeinsamkeiten der Jungen aus unterschiedlichen Kirchen zu feiern. Deswegen veranstaltet sie regemässig Events. Eindrücke aus diesem «zäme stärcher» findest du auf der Homepage.
Support für lokale Jugendallianzen
Die Jugendallianz stellt sich gerne zur Verfügung, um lokale Jugendnetzwerke zu unterstützen, und fördert die Gründung neuer Jugendallianzen. Dazu bietet die SEA-Jugendbeauftragte Beratung, Begleitung oder Hilfe an. Bei Interesse kannst du mit uns Kontakt aufnehmen.
FAQ rund um die Vereinsgründung
Ist es besser, juristische oder natürliche Personen als Mitglieder aufzunehmen?
Bei Vereinen kann es zwei Arten von Mitgliedern geben: juristische oder natürliche Personen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen von ihrer Geburt weg natürliche Personen. Bei juristischen Personen handelt es sich nicht um Menschen, sondern in der Regel um Unternehmen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, oder aber auch um Vereine und Stiftungen.
In einem Verein können nun natürliche und/oder juristische Personen Mitglied werden. Was aber ist sinnvoll?
- Was spricht für natürliche Personen als Mitglieder? Bei dieser Variante ist eine breite Mitbeteiligung möglich. Grundsätzlich kann jede Person, die das Ziel des Vereins gut findet, Mitgliedschaft im Verein beantragen. Diese Variante macht Sinn, wenn die Jugendallianz ein loser Zusammenschluss von Freunden ist oder eine grosse Unabhängigkeit von Institutionen wichtig ist.
- Was spricht für juristische Personen als Mitglieder? Bei dieser Variante können ganze Kirchen Mitglied bei einer Jugendallianz werden. Das macht durchaus Sinn, weil so die Mitgliedschaft bei der lokalen Jugendallianz nicht einfach an einer einzelnen Person hängt. Zudem hilft es der Klärung, wenn sich jede Kirche gut überlegen muss, ob sie Mitglied in diesem Jugendallianz-Verein werden will oder nicht. Konkret kann dann jede Kirche einen Delegierten bestimmen, welcher die Anliegen seiner Kirche in der Vereinsversammlung vertritt. Diese Variante ist besonders hilfreich, wenn Landeskirchen mitbeteiligt sind. So zahlt beispielsweise nicht eine Privatperson, sondern eine Kirche den Mitgliederbeitrag.
Quelle: https://www.lexwiki.ch/juristische-personen/
Kann eine Kirche juristisches Mitglied des Vereins werden, auch wenn sie gar nicht als Verein organisiert ist?
Diese Frage beschäftigt evtl. Freikirchen, welche als lokale Kirche selber gar keine juristische Person (also ein Verein) sind. Können sie in diesem Fall trotzdem juristisches Mitglied bei einer lokalen Jugendallianz werden? Unsere Abklärungen mit einer Juristin haben gezeigt: Ja, das ist möglich. Eine Freikirche, welche selber kein Verein ist, wird als «einfache Gesellschaft» gehandhabt. Die Kirche als einfache Gesellschaft kann somit unter ihrem eigenen Namen Mitglied des Vereins werden. Die entsprechenden Mitglieder der Kirche hätten damit zusammen eine Mitgliedschaft (d.h. es tritt die einfache Gesellschaft als Vereinsmitglied auf). Weil sich die Mitglieder der einfachen Gesellschaft (d.h. die Mitglieder der Kirche) nur eine Mitgliedschaft teilen, müsste man m.E. auch nicht alle Mitglieder der einfachen Gesellschaft einzeln als Vereinsmitglieder aufführen.
Was die Vertretung der entsprechenden Kirche an Mitgliederversammlungen angeht, ist es nicht zwingend, eine fixe, offizielle Vertretung der Kirche gegenüber dem Verein anzugeben, solange jeweils klar ist, dass der/die entsandte Vertreter/-in befugt ist, für die Kirche abzustimmen. Im Normalfall wird der Verein davon ausgehen dürfen, dass dies so ist.
Wie wird ein Verein gemeinnützig?
Damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird und keine Steuern entrichten muss, muss der Verein ein der Allgemeinheit dienendes Ziel verfolgen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Vereinszweck darauf ausgerichtet ist, die Einheit unter jungen Menschen zu fördern, sinnvolle Freizeitaktivitäten zu organisieren oder Jugendliche in Camps ganzheitlich zu fördern. In einigen Kantonen muss in den Statuten zudem festgehalten sein, dass das Vereinsvermögen bei der Auflösung des Vereins vollumfänglich an eine gemeinnützige Organisation geht.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz)
Was ist an einer Jahresversammlung zu tun?
Die ordentliche Vereinsversammlung muss mindestens einmal pro Jahr, nach Abschluss des Rechnungsjahres, einberufen werden. Der Vorstand verschickt die Traktandenliste und Unterlagen innert Frist gemäss Statuten (normalerweise zwei Wochen) an die Mitglieder. Die Vereinsversammlung hat als oberstes Organ des Vereins gemäss Art. 64 – 68 folgende Kompetenzen:
- Kontrolle der übrigen Vereinsorgane
- Entscheidung über Beschwerden
- Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung, Déchargeerteilung an Vorstand
- Statutenänderungen
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins
Neben diesen «technischen» Themen bietet die Vereinsversammlung aber auch die Chancen, das Miteinander einer Jugendallianz zu stärken. Dabei können euch folgende Fragen helfen:
- Wie können Mitglieder an den Verein gebunden werden?
- Wie werden Vereinsversammlungen Gelegenheiten für informelle Gespräche und Begegnungen zwischen den Mitarbeitenden und den Mitgliedern?
- Wie lässt sich die Versammlung gestalten, damit sie attraktiv wird und Eingang findet in die Agenden der Mitglieder?
- Gäbe es Themen, die mit einem Referat, einer Diskussion oder einer anderen Form der Auseinandersetzung noch einmal aufgegriffen werden könnten?
- Stimmt der äussere Rahmen oder sollte das Lokal mal gewechselt werden?
- Kann den Mitgliedern mit einem Apéro Danke gesagt werden für ihre Treue?
Quelle: https://www.vitaminb.ch/static/files/arbeitshilfen_dossiers/ah_dossier_verein_fuhren_20140313.pdf
Braucht es wirklich einen Jahresbericht?
Ja. Der Jahresbericht kann, muss aber nicht vom Präsidenten verfasst werden. Der Jahresbericht ist zudem mehr als eine blosse Pflichtübung. Er dient einem Zweck, z.B.:
- Rechenschaftsbericht des Vorstands, des Präsidenten, einzelner Ressorts
- Information der Mitglieder
- Information von Aussenstehenden
- Information anderer Organisationen, von Partnern, Behörden, Fachstellen
- Vorstellen von Mitarbeiter/-innen, Dank und Ehrungen
- Dank an Spender und Sponsoren, Fundraising
- Chronik des Vereins
- Imagewerbung
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Jahresbericht kann auch als digitale Version erstellt werden: Das spart Druckkosten, zudem ist der Jahresbericht stets und überall verfügbar.
Quelle: https://www.vitaminb.ch/static/files/arbeitshilfen_dossiers/ah_dossier_verein_fuhren_20140313.pdf
Wie regelt man in einem Verein Versicherungsangelegenheiten?
Ein weiterer Vorteil eines Verein ist, dass er Versicherungen abschliessen kann. Dies ist nicht zwingend nötig, kann aber sinnvoll sein. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen.
- Unfallversicherungen kommen dann zum Tragen, wenn sich jemand an einem Event der Jugendallianz selber verletzt. Vom Gesetz her muss jede in der Schweiz niedergelassene Person gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Minderjährige sind in der Regel über die Krankenkasse ihrer Eltern unfallversichert. Für Berufstätige besteht Versicherungsschutz im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung, welche durch den Arbeitgeber abgeschlossen ist.
- Haftpflichtversicherungen sind dann sinnvoll, wenn ein Verein Anlässe organisiert. Mit einer Haftpflichtversicherung werden Schäden gedeckt, welche Dritten (z.B.: Teilnehmenden; dem Bauern, welcher den Zeltplatz vermietet; dem Autobesitzer, dessen Auto unabsichtlich verkratzt wurde,…) zugefügt werden.
Im Gesetz (OR Art. 41) steht: «Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.» Die Frage, ob jemand nun haftpflichtig ist oder nicht, lässt sich nicht immer einfach mit ja oder nein beantworten. Oft spielen verschiedene Faktoren mit, die berücksichtigt werden müssen.
Die Möglichkeit, dass z.B. eine verletzte Person mit Ansprüchen an den Organisator eines Jugendevents gelangt, ist jedoch naheliegend. Die Höhe eines möglichen Schadenfalls ist im Voraus nicht erahnbar. Es kann aber vor allem bei Personenschaden sehr teuer werden. Ist in den Statuten des Vereins vermerkt, dass der Verein jegliche Haftung ablehnt, schützt dieser Passus nicht vor allfälligen Forderungen. Wenn beispielsweise eine Leitungsperson grobfahrlässig gehandelt hat, muss in der Regel nicht der Verein, sondern diese Einzelperson haften. Für einmalige Anlässe, welche den üblichen Rahmen der Vereinstätigkeit sprengen, können spezielle Veranstaltungsversicherungen abgeschlossen werden.
- Sachversicherungen sind dort sinnvoll, wo ein Verein eigene Räume und viel Material besitzt. Sie können aber auch dort sinnvoll sein, wo für einen Event viel Material gemietet wird (Hallen, Technik,…). Solche Versicherungen können Schäden decken, die am Eventmaterial (inkl. Aufbauten, Zelte, Apparate usw.) während dem Event passieren, aber auch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, die durch Diebstahl, Beraubung, Zerstörung oder Beschädigung entstehen.
- Sozialversicherungen sind nur dann nötig, wenn ein Verein Leute gegen Entgelt beschäftigt.
Es gibt Dachverbände (Kirchenverbände, Jugendverbände), welche mit Versicherern Pauschalverträge abgeschlossen haben, und deren angeschlossenen Vereine oder Sektionen von Vergünstigungen profitieren. Fragt vor einem Vertragsabschluss unbedingt bei eurer Kirche nach.
Quelle: https://www.vitaminb.ch/static/media/dateien/arbeitshilfen/Versicherung.pdf
Können minderjährige Jugendliche Mitglieder in einem Verein werden?
Vielleicht wollt ihr in eurem Verein möglichst vielen Jugendlichen die Mitbeteiligung ermöglichen. Ihr wollt daher auch 15-Jährigen die Mitgliedschaft ermöglichen.
Für die Mitgliedschaft in einem Verein gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter. Urteilsfähige Unmündige (unter 18 Jahren) können ohne die Einwilligung der Eltern einem Verein beitreten. Hat die Mitgliedschaft finanzielle Folgen, welche die Möglichkeiten eines Jugendlichen übersteigen, benötigen unmündige Personen jedoch das Einverständnis der Eltern. Soll eine unmündige Person in ein Vorstandsamt gewählt werden, braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, weil das Vorstandsamt eine besondere Verantwortung bedeutet und auch Haftungsfolgen haben kann.
Quelle: https://www.vitaminb.ch/vereinswissen/mindestalter
Die JUBLA löst die Mitgliedschaft von Jugendlichen folgendermassen: «Mitglieder, welche das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben, werden als Jugendmitglieder bezeichnet und im Bestandsverzeichnis geführt. Jugendmitglieder haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder, verfügen jedoch über kein Stimm- und Wahlrecht. Der Status Jugendmitglied dauert bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres mutiert die Jugendmitgliedschaft automatisch zu Mitgliedschaft.»
Braucht der Vorstand einen Kassier und Aktuar?
Ein Verein muss laut Gesetz nicht einmal unbedingt einen Präsidenten haben. Es genügt ein Vorstand. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist ihr Rechenschaft (Jahresbericht) schuldig. Seine Aufgaben und Befugnisse sind durch Gesetz, Statuten und Vereinsbeschlüsse definiert. Es gibt keine gesetzliche Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern und keine gesetzlich vorgeschriebenen Ressorts. Die Statuten können hingegen eine Mindest- oder eine Maximalzahl festlegen oder Ämter und Ressorts bestimmen. Die Jugendallianz empfiehlt, die Verantwortlichkeiten gut zu klären. Besonders die Rolle des Präsidenten sollte in einem Verein geregelt werden.
Quelle: https://www.vitaminb.ch/vereinswissen/vorstand
Downloads:
Vorlage Traktandenliste für Gründungsversammlung
Kommentierte Musterstatuten für lokale Jugendallianzen